Analyse bestehender oder geplanter Designschutzanmeldungen und Prüfung der Relevanz und somit rechtlicher Schutzkraft. Ein Design/Geschmacksmuster kann grundsätzlich jeder einreichen, ob jedoch rechtliche Schutzkraft besteht wird beim Registereramt nicht geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob die eingereichten Unterlagen komplett und für einer Designanmeldung inhaltlich korrekt sind.
