INFO. Urheberschutz bei Videospielen

Videospiele fallen wie Softwareprogramme unter das Urheberrechtsgesetz. Dabei besitzt nicht die dem Videospiel zugrundeliegende Idee, also bspw. die Idee, dass ein Männchen durch die Gegend rennt und Hindernisse überwindet, sondern die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des Videospiels die für den Urheberschutz erforderliche schöpferische Eigenart. Sprich: ein Männchen in Latzhose, das durch die Gegend rennt und Münzen einsammelt, bei einem bestimmten Zusammenspiel akustischer und optischer Elemente, reicht aus, um Urheberschutz anzunehmen.

Der Programm-Code besitzt sowieso Urheberschutz und darf nicht ohne Einwilligung des Urhebers kopiert werden.