Urheberrechtsstreit um Anne Frank Tagebücher

Eigentlich läuft das Urheberrecht an den Tagebüchern von Anne Frank, dem jüdischen Kind während der Nazi-Zeit, am 1. Januar 2016 nach den gesetzlich vorgeschriebenen 70 Jahren nach dem Tod der Urheberin aus (in Deutschland). Die Abschriften sollten eigentlich Anfang 2016 kostenlos ins Internet gestellt werden.

Der Vater von Anne Frank, Otto Frank, bzw. der von ihm eingerichtete Fonds zur Vermarktung und Verwaltung der Profite des Geschäftes um die Tagebücher versucht jetzt mit einer Art Trick die Frist auch in Deutschland zu verlängern (in den USA gilt eine First von 95 Jahren ab dem Jahr der Veröffentlichung, also 1950-2045): der Vater Otto Frank soll offiziell als Co-Autor der Tagebücher bzw. der vermarkteten Versionen geltend gemacht werden, sodaß erst sein Tod im Jahre 1980 als Berechnungspunkt für die Urheberschutzfrist herangezogen wird.

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