Keine Nachahmungsfreiheit bei Personen-, Firmen- und Markennamen

Wer den (Marken) Namen eines anderen oder einer Institution als Domainnamen anmeldet, der kann von dem  Namensinhaber dazu verurteilt werden, die Verwendung der Adresse zu unterlassen. Das gilt als Verwendung eines identischen oder verwechslungsfähigen Zeichens (Markengesetz).

Bei (berühmten) Personen-, Firmen- und Markennamen besteht keine Nachahmungsfreiheit.