WIe heute offiziell bekannt wurde hat das Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Adidas in seiner Klage gegen eine belgische Firma Recht bekommt. Adidas hatte Widerspruch gegen eine Markenanmeldung der belgischen Firma Shoe Branding Europe aus dem Jahre 2009 eingelegt, da die Firma versuchte eine Schuh-Marke mit zwei paralellen Querstreifen einzutragen und auf den Markt zu bringen. Adidas ist das zu ähnlich zu ihrer legendären 3-Streifen-Markenkennzeichnung und beanstandete Nachahmung bzw. Verwechslungsgefahr. Der Europäische Gerichtshof gab Adidas nun Recht, nachdem das Markenamt den Einspruch von Adidas gegen die Eintragung zunächst abgewiesen hatte.