Richter Peter Scholz vom Berliner Landgericht hat in seinem Urteil bekräftigt, dass Google weiterhin Ausschnitte aus online verfügbaren Nachrichten abbilden darf. Das Erscheinen eines kurzen Ausschnitts von veröffentlichten Artikeln und von Fotos auf der Google-Webseite sei nicht unzulässig. Eine Gruppe von Verlagshäusern, darunter auch der Axel Springer Verlag, hatte gegen Google geklagt und verlangt, dass Google für die Anzeige deren Nachrichten und Artikel (Lizenz-)Geld zu bezahlen hätte. Verständlich, da es für viele User ausreichend ist nur die ersten Zeilen einer Nachricht zu lesen. Andererseits gibt es auch User, die erst recht auf die Webseite der Verlage clicken beziehungsweise surfen, nachdem sie eine Art Vorschau der Nachricht gelesen haben. So argumentiert auch Google und versucht sich als Vermarktungspartner der Verlage darzustellen.
Die Verlage sondieren jetzt nächste Schritte und eine mögliche Berufung.