Urheberschutzversicherung inklusive Rechtsvertretung

IRON RECLAIM schützt und vertritt dich als Urheber und deine Urheberrechte.

In Zusammenarbeit mit einem Versicherungsspezialisten bieten wir eine individuelle und maßgeschneiderte Urheberschutzversicherung an.

Dank unserer Urheberrechtschutzversicherung inklusive Rechtsvertretung kannst du deine Urheberwerke in Zukunft sorgloser der Öffentlichkeit und Geschäftspartnern vorstellen und überlassen.

Deine Urheberrechte sind grundsätzlich unantastbar. Als Urheber kann man lediglich (exklusive oder nicht-exklusive) Nutzungsrechte an urheberrechtlichen Werken vergeben. Nur im Todes-/Erbfall können die Urheberechte übergehen. Die gesetzliche Schutzdauer für einen Urheber und sein urheberrechtliches Werk beträgt 70 Jahre.

Im Rahmen unserer Urheberschutzversicherung samt Rechtsvertretung stehen wir stets als Kontakt für alle urheberrechtlichen Fragen zur Seite. Als Urheber und Mandant informierst du uns über deine urheberrechtlichen Werke und setzt uns bei jeder Korrespondenz, die eine Überlassung/Nutzung oder rechtliche Beanstandung deiner urheberrechtlichen Werke betrifft, per Email in Kopie (CC oder BCC). Unsere speziell für dich generierte Email-Adresse beinhaltet deinen Mandanten-Code bei uns, den du zur Verifizierung auch in der Betreffzeile der Emails schreibst. Auf diese Weise werden bei uns alle dich und deine Urheberrechte betreffenden Informationen in einer streng geschützten Datenbank gespeichert und können im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung geordnet und strukturiert aufgerufen und als Nachweis verwendet werden.

So sind deine urheberrechtlichen Werke und du als Urheber stets auf der sichereren Seite!


KUNDENBEISPIEL:
Freelancer Grafikdesigner. Ein Grafikdesigner reicht für einen deutschlandweiten Designwettbewerb ein Designbild ein. Sein Designbild wurde nicht prämiert. Aber ohne sein Wissen und ohne seine explizite Genehmigung – auch nicht durch entsprechenden Vermerk in den Teilnahmebedingungen – wird sein eingereichtes Designbild für einen Katalog und Kalender des Anbieters und Ausrichter des Wettbewerbs verwendet, ohne Leistung einer Zahlung einer Nutzungsgebühr (Lizenzgebühr) oder Profitbeteiligung der Verkaufserlöse des Katalogs und Kalenders. Anhand unserer  Urheberschutzversicherung fordert der Grafikdesigner mit uns als Back-up eine marktübliche Nutzungsgebühr ein und erhält diese auch umgehend ohne weitere rechtliche Schritte einleiten zu müssen, für die wir den Rechtbeistand stellen.


PREISE UND ANFRAGE:

Dieser Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Wenn du dich bereits registriert hast, melde dich bitte an. Wenn du neu bist, dann registriere dich doch einfach und fülle das Registrierungsformular aus.

Registrierte Benutzer hier anmelden
 Angemeldet bleiben  
Nutzerregistrierung
*Benötigtes Feld