Wir analysieren bestehende oder geplante Designschutzanmeldungen und prüfen die Relevanz und somit rechtliche Schutzkraft. Ein Design/Geschmacksmuster kann grundsätzlich jeder einreichen, ob jedoch rechtliche Schutzkraft besteht wird beim Registereramt nicht geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob die eingereichten Unterlagen komplett und für einer Designanmeldung inhaltlich korrekt sind.
Gerne melden wir auch im Namen unserer Kunden ein Design beim Patentamt an und erledigen alle Formalitäten.
KUNDENBEISPIEL:
NEUROSPY.COM. Für den außergewöhnlichen Designprodukte-Hersteller NEUROSPY.COM bzw. deren Designs haben wir Geschmacksmuster-Analysen durchgeführt, um den möglichen Schutz gegenüber Konkurrenten und Nachahmern abzustecken.
PREISE UND ANFRAGE:
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