Allgemeine Info zum Schutz von Marken, Ideen und Werken

„Das Gesetz schützt nicht nur eingetragene Marken oder Patente. Schutz entsteht durch a) Eintragung b) Verkehrsgeltung c) sog. „notorische Bekanntheit“. Bei Konflikten entscheidet der Zeitrang der Eintragung, Veröffentlichung und Benutzung.“

Alleine die Veröffentlichung beziehungsweise die „offizielle“ Bestätigung einer spezifischen Urheberschaft mit einem Zeitstempel kann einen gewissen Schutz implizieren. Denn, simpel gesagt, wer nachweislich zuerst kommt, malt zuerst. Ganz einfach. Wenn beispielsweise zwei ursprünglich befreundete Personen oder sogar Partner darüber streiten, wer eigentlich die Idee für das neue Geschäft oder das neue, vielversprechende/erfolgreiche Produkt oder Beratungskonzept hatte, und die Auseinandersetzung sogar so weit geht, dass eine rechtliche Instanz (das Gericht) entscheiden muss, dann bekommt derjenige das Recht an der Idee beziehungsweise der Urheberschaft zugesprochen, der den früheren zeitlichen Nachweis erbringen konnte, wann er die Idee hatte.

„Poor Man’s Copyright“. Früher schrieben und skizzierten Kreative, Ingenieure und Erfinder ihre Ideen auf Papier nieder und schickten sich die Unterlage dann selbst per Einschreiben zu. Der Brief wurde dann ungeöffnet (im Tresor oder sonstwo) verwahrt. Später, bei Bedarf und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, wurde das Einschreiben dann als Beleg der früheren Ideenfindung vorgelegt. Das war wesentlich einfacher und günstiger, als beispielsweise die Anmeldung eines richtigen Patentes. Daher wurde dieses Vorgehen auch als „Poor Man’s Copyright“ bezeichnet. Die Eintragung einer Idee auf IRON RECLAIM zielt genau auf diese Schutzkraft ab.

Grundsätzlich ist eine amtliche Eintragung eines Patents oder eines Design- oder eines Gebrauchsmusters oder auch einer Namens- oder Bild-Marke schutztechnisch gesehen am wertvollsten, und kann sozusagen nie schaden (außer vielleicht moralisch gegenüber einem Geschäftspartner oder einem absichtlich hintergangenen Marken- oder Patentinhaber, der bei entsprechendem Nachweis, die Löschung oder Übertragung der Rechte erzwingen kann). Eine amtliche Eintragung, zum Beispiel beim Deutschen Patent und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt, ist aber auch mit Kosten und Arbeit verbunden. Reine, vor allem abstrakte Ideen lassen sich nur schwer schützen (sonst hätten beispielsweise auch nie die Samyer Brüder Ebay einfach kopieren und somit den Grundstein für ihr heutiges Imperium legen können).  Aber es gibt viele Massnahmen wie man Teile einer Idee schützen kann, ob technisch, gestalterisch oder auch nur konzeptionell (IRON RECLAIM zeigt Ideen/Venture-Inhabern nach der Eintragung einer Idee anhand konkreter Dienstleistungsangebote, welche Schutzmöglichkeiten sie haben). Und Urheberrechte sind umfassend und nachhaltig und insbesondere in Deutschland nicht übertragbar (erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen Urheberrechte).

Im Rahmen des Markenschutzes ist auch folgendes gut zu wissen: eine nachträglich amtlich eingetragene Marke hat nicht automatisch Vorrang und muss im Falle sogar wieder gelöscht werden, wenn dadurch die Rechte eines Dritten verletzt werden. Stichwort Hinterhaltsmarken. Und wenn das Markengesetz nicht greift, dann kann man sich je nach Fall auch auf das Namensrecht, das Wettbewerbsrecht und das Firmenpersönlichkeitsrecht berufen.

Mit unseren Dienstleistungen stehen wir sowohl Unternehmen wie auch Einzelpersonen als beratende, überwachende und ausführende Instanz an der Seite und helfen beim Schutz, der Umsetzung und der Weiterentwicklung einer Idee, einer Marke oder eines urheberrechtlichen Werkes.

IRON RECLAIM – guard my idea, protect my venture